Vollkaskoversicherung

Mit der Vollkaskoversicherung schützen Sie nicht nur Ihre Unfallgegner, sondern auch sich selbst!

Jedes Auto muss vom Gesetzgeber her haftpflichtversichert sein. Doch sollten Sie es nicht vielleicht auch noch teil- oder vollkaskoversichern? Diese Frage ist immer auch eng an das Fahrzeug und den Wert des Fahrzeugs geknüpft. Vor allem neuwertige und sehr wertvolle Fahrzeuge sollten, wenn möglich mit einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung versichert werden. Aber nicht nur der Zustand des Fahrzeugs, auch Ihre eigenen Fahrkünste sollten Sie in die Entscheidung mit einfließen lassen. Sind Sie ein erfahrener Fahrzeuglenker und handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, wird es daher wenig sinnvoll sein eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Doch wie wird eine Kaskoversicherung überhaupt berechnet? Wie auch bei der Haftpflichtversicherung fließen bei der Berechnung der Tarifhöhe einige Merkmale mit ein. So werden beispielsweise das Alter des Autos, das Alter des Fahrers und die Häufigkeit der Nutzung bzw. die jährliche Kilometerleistung in die Berechnung mit einbezogen. Auch das bisherige Fahrverhalten wird gerne als Maßstab für die Tarifhöhe verwendet.

Die Vollkaskoversicherung – der optimale Rundum-Schutz für Ihren LKW!

Die Vollkaskoversicherung zählt zur Gruppe der freiwilligen Zusatzversicherungen. Sie wird also zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen und soll auch jene Bereiche abdecken, die nicht in den Leistungsbereich der Haftpflichtversicherung hineinfallen. Rechtlich gesehen, handelt es sich bei der Voll- und Teilkaskoversicherung nicht um zwei unterschiedliche Versicherungsarten, sondern nur um eine unterschiedliche Definition des Leistungsumfangs. Bei der Selbstbeteiligung, die in Ihrer Höhe erheblichen Einfluss auf den Tarif hat, wird allerdings von den meisten Versicherungsunternehmen durchaus zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden.

Hat man also eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen; kann man die Selbstbeteiligung für Schäden aus dem Teilkaskoleistungsbereich anders ansetzen, als jene für Schäden aus dem Vollkaskoleistungsbereich. Ein bedeutender Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung ist auch die Bedeutung der Schadenfreiheitsklasse. Während diese bei der Teilkaskoversicherung keinen Einfluss auf die Tarifhöhe hat, wird sie bei der Berechnung des Vollkaskoversicherungstarifs eingerechnet. Wer eine Vollkaskoversicherung als Erweiterung zur Teilkaskoversicherung abschließt, kann den Tarif also zumindest für den auf die Vollkaskoversicherung zutreffenden Betrag, mit dem Schadenfreiheitsrabatt reduzieren. Bis zum Jahr 2003 und der Kaskoreform konnte es somit vorkommen, dass eine Vollkaskoversicherung erheblich günstiger ausfiel, als eine Teilkaskoversicherung. Bezeichnet wurde dieses Phänomen damals als sogenannter „Organikbruch“.

Zu beachten ist jedoch, dass Schäden, die in den Leistungsbereich der Teilkaskoversicherung fallen, nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen!

Vollkaskoversicherung – Die Leistungen

Die Teilkaskoversicherung versichert bestimmte, vorher festgelegte Schäden. So sind zum Beispiel Glasbruch, Schäden durch Wind und Wetter, Sturm- und Hagelschäden oder Wildschäden typisch für eine Teilkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt diese, aber auch noch weitaus mehr Schäden. Dazu gehören etwa Vandalismus, also das mutwillige Beschädigen eines Kraftfahrzeugs, oder selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.

Nach wie vor gibt es in Deutschland eine kleine Lücke im Versicherungswesen. Ist der Unfallverursacher beispielsweise nicht ausreichend versichert und zudem zahlungsunfähig, muss der Geschädigte oft selbst für einen Teil oder die gesamten Kosten aufkommen. In der Schweiz gibt es jedoch bereits die Regelung, dass in diesem Fall ein eigener Fonds, der nationale Garantiefonds, eintritt.

Vollkaskoversicherung – Was ist zu beachten

Wenn man eine Vollkaskoversicherung abschließt, muss auch der Versicherte gewisse Pflichten erfüllen. So muss er sich beispielsweise dazu verpflichten, das KFZ nur gesetzeskonform zu betreiben und einen unberechtigten Gebrauch zu verhindern. Kann ein Verstoß gegen diese Pflicht nachgewiesen werden, ist die Vollkaskoversicherung leistungsbefreit. Tritt ein Schadensfall ein, muss der Versicherte sich ebenfalls an bestimmte Verhaltensregeln halten. So muss er zum Beispiel innerhalb einer Woche Schadensmeldung machen. Außerdem muss er zur Aufklärung des Unfallhergangs bei Bedarf beitragen und er hat die Pflicht zur Schadensminderung. Ist also beispielsweise bei einem Unfall eine Scheibe zu Bruch gegangen, muss der Versicherte dafür Sorge tragen, dass ein Eintritt von Regenwasser keinen zusätzlichen Schaden am Fahrzeug verursacht.

Mit einem Lieferwagen Versicherungsvergleich können Sie vollkommen kostenfrei, anonym und unabhängig Versicherungstarife vergleichen. Hier können Sie Vollkaskoversicherungen nicht nur nach ihren Tarifen, sondern auch nach Ihren Leistungen vergleichen! Dazu benötigen Sie nur wenige Minuten!


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