Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung kurzum als Ergänzung zur KFZ Haftpflichtversicherung

Teilkaskoversicherung – Die Leistungen

Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gewisse Leistungen, über die Leistungen der Haftpflichtversicherung hinaus, abdeckt. Je nach Versicherungsvertrag kann man somit beispielsweise folgende Schäden mit einer Teilkaskoversicherung abdecken:

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag

Nicht eingeschlossen bei Kaskoversicherungen sind in den meisten Fällen Schäden, die auf ein, von Naturgewalten verursachtes, Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Um einen Schaden durch Naturgewalten geltend zu machen, verlangen die meisten Versicherungsunternehmen einen Nachweis des örtlichen Wetteramts.

  • Wildschaden

Wildschäden übernimmt nur dann die Teilkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug in Bewegung war. Zudem übernimmt die Versicherung in der Regel nur die Schäden von Haarwild. So lehnte eine Versicherung einen Schadensfall durch den Zusammenstoß mit einem Rentier beispielsweise kürzlich ab. Grund: Rentiere gehören laut Bundesjagdgesetz nicht zum Haarwild.

  • Glasbruch
  • Schmorschäden, d.h. Schäden durch Kurzschluss
  • Marderbisse und deren Folgeschäden

Die Teilkaskoversicherung – der optimale Rundum-Schutz für Ihren LKW!

TeilkaskoversicherungWelche Schäden am Ende die jeweilige Teilkaskoversicherung abdeckt, ist dazu im Leistungskatalog ersichtlich. Manche Versicherungsgesellschaften erweitern die Leistungen bei Wildschäden beispielsweise auf Ziegen, Schafe, Kühe und Pferde. Auch Wirbeltiere oder Vögel sind nicht selten im Leistungskatalog angeführt. Den umfassendsten Schutz bieten natürlich Versicherungen, die Wildschäden mit dem Zusatz „alle Tiere“ definiert haben.

Eine Berechnung der Tarife für Teilkaskoversicherungen ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gestaltet. Die Typenklassen-Einstufung spielt jedoch immer eine große Rolle. Die Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt man, im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, nicht. Dafür werden noch Merkmale, wie etwa die Typklasse, die Regionalklasse, die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeugs; das Alter des Fahrers bzw. des Versicherungsnehmers für die Tarifberechnung herangezogen.

Durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung kann man den Tarif senken. Die Selbstbeteiligung regelt den Selbstbehalt, den der Versicherte im Schadensfall selbst bezahlen muss.

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