LKW-Haftpflichtversicherung

Die gesetzliche LKW-Haftpflichtversicherung

Ohne LKW-Haftpflichtversicherung darf ein LKW nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen

Wer einen LKW im öffentlichen Straßenverkehr lenken möchte, muss eine LKW-Haftpflichtversicherung abschließen. Solange ein LKW nicht haftpflichtversichert ist, darf man ihn lediglich auf privatem Gelände fahren. Zudem wird von der Zulassungsbehörde auch kein Kennzeichen zugewiesen, solange das Fahrzeug nicht pflichtversichert wurde.

LKW-HaftpflichtversicherungDie LKW-Haftpflichtversicherung hat mehrere Aufgaben. Zum einen soll sie den Versicherungsnehmer vor unberechtigten, finanziellen Schadensansprüchen schützen; zum anderen deckt die Versicherung berechtigte Schäden ab. Als Grundregel ist festzuhalten, dass Leistungen aus einer Haftpflichtversicherung immer dann in Anspruch nehmen kann; wenn der Versicherte den Schaden teilweise oder ganz verursacht hat. Hierbei unterscheidet man zwischen Vermögens-, Sach- und Personenschäden. So übernimmt die Haftpflichtversicherung beispielsweise Reparaturkosten des Geschädigten oder aber auch Schmerzensgeld und ähnliches.

Wer eine LKW-Haftpflichtversicherung abschließen muss, interessiert sich selbstverständlich nicht nur für die Leistungen der Versicherung, sondern auch für die Höhe der Prämienzahlungen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach verschiedenen Merkmalen, wie etwa der Typklasse, der Regionalklasse und der Schadenfreiheitsklasse. Auch das Alter des LKW Lenkers sowie die vereinbarte Deckungssumme ist für die Ermittlung der Beitragshöhe von großer Bedeutung.

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