Lkw-Versicherung wechseln

Der Wechsel der LKW-Versicherung

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Der LKW-Versicherungswechsel - jetzt online!

Je nach Versicherer, werden Versicherungsverträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit abgeschlossen. Mit Ende dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe eines Grundes von beiden Seiten gekündigt werden. Haben Sie ein günstiges Angebot in unserem Tarifrechner gefunden, sollten Sie sich somit um eine rechtzeitige Einreichung der Kündigung beim alten Versicherer kümmern. Informationen zu den jeweiligen Kündigungsfristen sind im Versicherungsvertrag angeführt, in der Regel ist dies aber der 01.01. des jeweils nächsten Jahres. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens bis zum 30. November bei Ihrem alten Versicherer vorliegen muss. Um dies bei Unstimmigkeiten auch nachweisen zu können, sollten Sie die Kündigung per Einschreiben versenden. So sind Sie auf der sicheren Seite!

Ist das einmal erledigt, sind die nächsten Schritte bald erledigt. Steht der neue Versicherer fest, dies sollte bei einem Wechsel zum 1.1. spätestens in der letzten Dezemberwoche (Feiertage beachten) der Fall sein und haben Sie sich auch schon für ein passendes Versicherungsmodell entschieden, werden die Formalitäten schnell unter Dach und Fach gebracht.

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Was tun, bei einem Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug gegen ein neues eintauschen, müssen Sie dies natürlich umgehend beim Versicherer melden.  Möchten Sie im Zuge dessen auch gleich den Versicherer wechseln, reicht es, wenn Sie den neuen LKW bei der neuen Versicherung anmelden. Der alte Versicherer erhält Zug um Zug ein Schreiben von der Zulassungsbehörde, in dem er über die Kündigung und den Versicherungswechsel informiert wird. Da es bei dieser Abwicklungen doch oft zu Zeitverzögerungen kommt, ist es ratsam, das alte Versicherungsunternehmen dennoch auch selbst zu informieren um eventuelle Überzahlungen durch Kontoabbuchungen zu vermeiden. Es ist meist schwierig, umständlich und langwierig die falsch abgebuchten Prämien wieder zurücküberweisen zu lassen.

Die ordentliche Kündigung

Jede KFZ-Versicherung, dazu gehört auch die LKW-Versicherung, kann in der Regel jährlich gekündigt werden. Möchten Sie Ihre Versicherung kündigen, müssen Sie sich lediglich um eine fristgerechte Einreichung beim Versicherer kümmern. Die Kündigungsfrist bis zum nächsten Kündigungsstichtag beträgt in der Regel etwa ein Monat. Genaueres ist jedoch in der jeweiligen Versicherungspolice angeführt. Die Übermittlung der Kündigung sollte auf jeden Fall mit einer Versandbestätigung erfolgen. Fax oder Einschreiben eignen sich besonders gut als Versandmöglichkeit.

Kündigung aufgrund eines Schadensfalles

Sowohl der Versicherungsnehmer, als auch der Versicherungsgeber, können den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Möchten Sie als Kunde die LKW-Versicherung kündigen, sollten Sie wissen, dass die noch ausständige Versicherungsprämie bis zum Ende der Vertragsbindung (meist ein Jahr) von Ihnen eingefordert werden wird, deshalb lohnt sich ein Wechsel des Versicherers nicht Anfang oder mitten im Jahr. Wird die Kündigung hingegen vom Versicherer nach einem Schadensfall eingereicht, haben Sie Anspruch auf die zu viel bezahlten Versicherungsprämien.

Versicherungskündigung nach Erhöhung der Prämie

Wurde Ihre Versicherungsprämie erhöht, haben Sie als Versicherter das Recht, die LKW-Versicherung zu kündigen. Die Kündigung muss hierfür allerdings spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung in schriftlicher Form eingereicht werden. Erhalten Sie Jahresabrechnungen für unterjährig bezahlte Prämien, können Sie selbstverständlich rückwirkend kündigen.


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